AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der
Carsten Johannsen Immobilienmakler GmbH
Moltkestraße 16
24937 Flensburg
Tel.: 0461-57082-0
Fax: 0461-57082-22
E-Mail: info(at)johannsen-immobilien.de

nachfolgend „Makler“ genannt.

I. Tätigkeit des Maklers, Geltung der AGB
(1) Der Makler ist als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt tätig.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Makler mit seinen Kunden aufgrund eines Kontakts über die Internetseite www.johannsen-immobilien.de abschließt. Kunde kann sowohl der Verkäufer oder Vermieter/Verpächter als auch der Käufer oder Mieter/Pächter eines Objekts sein.

II. Zustandekommen des Maklervertrags, zulässige Doppeltätigkeit
(1) Der Maklervertrag kommt dadurch zustande, dass
1. der Makler
– eine Immobilie oder eine Wohnung zum Kauf oder zur Vermietung/Verpachtung anbietet oder
– den Kunden von einem Suchauftrag für den Kauf oder die Anmietung eines Objekts unterrichtet
und dabei die von ihm geforderte Provision für den Fall der erfolgreichen Vermittlung beziffert und
2. der Kunde vom Makler Informationen anfordert und erhält, z.B. durch Übermittlung eines Exposés, Gewährung des Zugriffs auf die in der Datenbank gespeicherten Daten eines Kauf- oder Mietobjekts oder Übermittlung von Daten des Auftraggebers eines Suchauftrags.
Der Maklervertrag kann demnach dadurch zustande kommen, dass der Kunde vom Makler per E-Mail oder über das auf der Website www.johannsen-immobilien.de bereit gestellte Kontaktformular Informationen über ein auf der Website dargestelltes Angebot anfordert und solche Informationen erhält.
(2) Bei der Vermittlung von Kaufobjekten ist der Makler berechtigt, sowohl mit dem am Verkauf Interessierten als auch dem am Kauf Interessierten einen Maklervertrag abzuschließen.

III. Provisionsanspruch
(1) Der Makler erwirbt einen Anspruch auf Provision, wenn der Kunde das Angebot des Maklers oder das Kauf-/Mietinteresse des Auftraggebers eines Suchauftrags zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung von darauf bezogenen Informationen durch den Makler nicht kannte und
– mit dem Anbieter einer Immobilie oder dem Auftraggeber eines Suchauftrags für ein Kaufobjekt einen Kaufvertrag beurkundet,
– mit dem Vermieter/Verpächter oder dem Auftraggeber eines Suchauftrags für ein Pacht- oder ein gewerbliches Mietobjekt (keine Wohnzwecke) einen Miet- oder Pachtvertrag abschließt,
– als Auftraggeber eines Suchauftrags für ein Mietobjekt zu Wohnzwecken mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließt, sofern der Suchauftrag schriftlich oder in Textform erteilt wurde.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Kunde über das Objekt eine andere Art von Vertrag abschließt, der den Vertragspartner des Kunden oder einen Dritten zur Nutzung des Objekts berechtigt, als nach dem Auftrag ursprünglich bezweckt war. Bezieht sich der Auftrag z.B. auf den Verkauf eines Objekts, entsteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn das Objekt vermietet, verpachtet oder in Erbpacht vergeben wird.

IV. Reaktionspflicht des Kunden bei Vorkenntnis
(1) Ist dem Kunden das angebotene Objekt oder das Kauf-/Mietinteresse des Auftraggebers eines Suchauftrags zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung von darauf bezogenen Informationen durch den Makler bereits bekannt, ist der Kunde verpflichtet, den Makler darauf unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich oder in Textform hinzuweisen.
(2) Unterbleibt ein Hinweis nach Absatz 1, gilt das Angebot des Maklers als dem Kunden zuvor nicht bekannt. Dem Kunden ist es dann verwehrt, sich gegenüber dem Provisionsanspruch des Maklers auf Vorkenntnis zu berufen.

V. Verbot der Weitergabe von Informationen, Schadensersatzanspruch
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vom Makler erteilten Informationen über ein Kauf- oder Mietobjekt oder das Kauf-/Mietinteresse des Auftraggebers eines Suchauftrags einschließlich der Informationen über den Auftraggeber nicht ohne schriftliche oder in Textform erteilte Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
(2) Verstößt der Kunde gegen die Verpflichtung nach Absatz 1 und schließt der Dritte, an den der Kunde Informationen weitergegeben hat, einen Vertrag im Sinne der Ziffer III. ab, ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der Provision zu leisten, die der Makler erhalten hätte, wenn nicht der Dritte, sondern der Kunde den Vertrag abgeschlossen hätte.

VI. Haftungsausschluss für Angaben in Angeboten
Die Angaben in den Angeboten des Maklers auf der Internetseite www.johannsen-immobilien.de erfolgen nach Maßgabe der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; der Makler gibt die vom Auftraggeber erteilten Informationen weiter. Der Makler bemüht sich, diese Angaben sorgfältig auf Richtigkeit zu prüfen, kann aber keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Die Haftung für die Richtigkeit der in den Angeboten des Maklers auf der Internetseite www.johannsen-immobilien.de dargestellten Informationen über die angebotenen Objekte wird ausgeschlossen.

VII. Gerichtstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag Flensburg.